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   OLG Frankfurt, 02.12.2021 - 26 U 42/20   

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OLG Frankfurt, 02.12.2021 - 26 U 42/20 (https://dejure.org/2021,69328)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.12.2021 - 26 U 42/20 (https://dejure.org/2021,69328)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Dezember 2021 - 26 U 42/20 (https://dejure.org/2021,69328)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 09.03.2021 - 10 U 339/20

    VW-Abgasskandal: Herausgabeanspruch eines Käufers eines Neuwagens nach Eintritt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2021 - 26 U 42/20
    Mit der Vorschrift des § 852 Satz 1 BGB soll verhindert werden, dass derjenige, der durch eine unerlaubte Handlung etwas erworben hat, nach Ablauf der Verjährungsfrist zu Lasten des Geschädigten im Genuss des Erlangten bleibt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10.06.1965 - VII ZR 198/63 -, NJW 1965, 1914, 1915; OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2021 - 10 U 339/20 -, juris; Wietfeld, Bereichsverweisungen auf Rückabwicklungssysteme im Bürgerlichen Gesetzbuch, 2020, S. 126; Bruns, NJW 2021, 1121, 1121 f.).

    "In diesem Fall hat die Beklagte aufgrund der von ihr durch Inverkehrbringen des Fahrzeugs begangenen unerlaubten Handlung nichts auf Kosten des Klägers erlangt (vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 02.02.2021 - 10 U 229/20 -, juris; Urteil vom 09.03.2021 - 10 U 339/20 -, juris; OLG Karlsruhe, Endurteil vom 31.03.2021 - 13 U 678/20 -, juris).

    Der Vermögenszuwachs ist bei der Beklagten als Herstellerin bereits und allein durch den Neuwagenverkauf eingetreten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2021 - 10 U 339/20 -, juris; OLG Karlsruhe, Endurteil vom 31.03.2021 - 13 U 678/20 -, juris).

  • OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 26 U 71/20

    Dieselskandal - Berufung des Klägers zurückgewiesen.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2021 - 26 U 42/20
    Der Senat legt dabei im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung (Beschluss vom 12.05.2021, 26 U 71/20, Rn. 63 ff., zit. nach juris) Folgendes zugrunde:.

    Nach diesen Maßstäben ergibt sich für den Erwerb von Fahrzeugen im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal regelmäßig dann ein Vorteil der Beklagten im Sinne des § 852 S. 1 BGB, wenn der Kläger das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug als Neufahrzeug von der Beklagten oder einem ihrer Vertragshändler erworben hat (vgl. Senat, Beschluss vom 12.05.2021, 26 U 71/20, Rn. 66 m.w.N.).

    Für den Gebrauchtwagenkauf gilt nach der vorstehend zitierten Entscheidung des Senats (Beschluss vom 12.05.2021, 26 U 71/20, Rn. 67) Folgendes:.

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 13 U 678/20

    Dieselskandal: Verjährung der Schadensersatzansprüche eines betroffenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2021 - 26 U 42/20
    "In diesem Fall hat die Beklagte aufgrund der von ihr durch Inverkehrbringen des Fahrzeugs begangenen unerlaubten Handlung nichts auf Kosten des Klägers erlangt (vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 02.02.2021 - 10 U 229/20 -, juris; Urteil vom 09.03.2021 - 10 U 339/20 -, juris; OLG Karlsruhe, Endurteil vom 31.03.2021 - 13 U 678/20 -, juris).

    Der Vermögenszuwachs ist bei der Beklagten als Herstellerin bereits und allein durch den Neuwagenverkauf eingetreten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2021 - 10 U 339/20 -, juris; OLG Karlsruhe, Endurteil vom 31.03.2021 - 13 U 678/20 -, juris).

  • BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2021 - 26 U 42/20
    Zugleich ergibt sich aus diesen Tatsachen der naheliegende Schluss, dass der Einbau der Motorsteuerungssoftware, die nach ihrer Funktionsweise ersichtlich auf Täuschung der zuständigen Genehmigungsbehörde abzielte, auf einer am Kosten- und Gewinninteresse ausgerichteten Strategieentscheidung beruhte und ein schuldhaftes Fehlverhalten der Beklagten bzw. eines verfassungsmäßig berufenen Vertreters der Beklagten gegeben war (vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 17.12.2020, VI ZR 739/20, Rn. 21 ff.).

    Die rechtliche Würdigung des Senats, nach der ein Anspruch aus § 852 BGB in Fällen eines Gebrauchtwagenkaufs regelmäßig nicht besteht, wird in der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig vertreten (so neben den bereits zitierten Entscheidungen auch OLG Koblenz, Urteil vom 26.01.2021, 3 U 1283/20, Rn. 37, zit. nach juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 17.12.2020, VI ZR 739/20, Rn. 29).

  • BGH, 29.07.2021 - VI ZR 1118/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist, Hemmung der Verjährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2021 - 26 U 42/20
    Wie in der Sitzung des Senats erörtert, ergibt sich aus der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 29.07.2021, VI ZR 1118/20, Rn. 18 ff., zit. nach juris), dass es für die Feststellung einer den Verjährungsbeginn auslösenden grob fahrlässigen Unkenntnis im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 BGB lediglich in einem ersten Schritt der Feststellung bedarf, dass der Kläger allgemein vom Dieselskandal Kenntnis erlangt hat, um daran anknüpfend Tatsachenfeststellungen zur Frage einer grob fahrlässigen Unkenntnis des Klägers von der Betroffenheit seines Fahrzeugs treffen zu können.

    Dass die festgestellte Kenntnis des Klägers vom Dieselskandal in Verbindung mit einer grob fahrlässigen Unkenntnis der Betroffenheit des eigenen Fahrzeugs für den Verjährungsbeginn ausreichen kann, ergibt sich aus dem zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29.07.2021 (VI ZR 1118/20, Rn. 18 f.) und bedarf daher keiner höchstrichterlichen Klärung.

  • BGH, 26.03.2019 - X ZR 109/16

    Spannungsversorgungsvorrichtung - Patentverletzung: Pflicht zur Herausgabe des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2021 - 26 U 42/20
    Auf "Kosten des Verletzten" im Sinne des § 852 Satz 1 BGB meint nämlich nicht die Unmittelbarkeit der Vermögensverschiebung, wie dies in § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB der Fall ist, sondern den beschriebenen Zusammenhang zwischen dem Schaden des Verletzten und dem Vorteil des Schädigers (vgl. etwa BGH, Urteil vom 26.03.2019 - X ZR 109/16 -, GRUR 2019, 496, 498; Wietfeld, Bereichsverweisungen auf Rückabwicklungssysteme im Bürgerlichen Gesetzbuch, 2020, S. 127; Schwarz, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 2003, § 20, Rdnr. 19).

    Dies bedeutet jedoch zugleich, dass der Schädiger im Falle des Durchgreifens der Verjährungseinrede auch über § 852 Satz 1 BGB für einen Schaden nicht mehr einstehen muss, dem kein eigener wirtschaftlicher Vorteil entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 26.03.2019 - X ZR 109/16 -, GRUR 2019, 496, 498).".

  • BGH, 10.06.1965 - VII ZR 198/63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2021 - 26 U 42/20
    Mit der Vorschrift des § 852 Satz 1 BGB soll verhindert werden, dass derjenige, der durch eine unerlaubte Handlung etwas erworben hat, nach Ablauf der Verjährungsfrist zu Lasten des Geschädigten im Genuss des Erlangten bleibt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10.06.1965 - VII ZR 198/63 -, NJW 1965, 1914, 1915; OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2021 - 10 U 339/20 -, juris; Wietfeld, Bereichsverweisungen auf Rückabwicklungssysteme im Bürgerlichen Gesetzbuch, 2020, S. 126; Bruns, NJW 2021, 1121, 1121 f.).

    Ist dies der Fall, dann besteht nach dem aufgezeigten Zweck des § 852 Satz 1 BGB die Herausgabepflicht unabhängig davon, ob es sich um eine unmittelbare oder eine mittelbare Vermögensverschiebung handelt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10.06.1965 - VII ZR 198/63 -, NJW 1965, 1914, 1915).

  • OLG Stuttgart, 02.02.2021 - 10 U 229/20

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen eines Käufers eines vom VW-Abgasskandal

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2021 - 26 U 42/20
    "In diesem Fall hat die Beklagte aufgrund der von ihr durch Inverkehrbringen des Fahrzeugs begangenen unerlaubten Handlung nichts auf Kosten des Klägers erlangt (vgl. etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 02.02.2021 - 10 U 229/20 -, juris; Urteil vom 09.03.2021 - 10 U 339/20 -, juris; OLG Karlsruhe, Endurteil vom 31.03.2021 - 13 U 678/20 -, juris).
  • OLG Koblenz, 26.01.2021 - 3 U 1283/20

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2021 - 26 U 42/20
    Die rechtliche Würdigung des Senats, nach der ein Anspruch aus § 852 BGB in Fällen eines Gebrauchtwagenkaufs regelmäßig nicht besteht, wird in der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung - soweit ersichtlich - einhellig vertreten (so neben den bereits zitierten Entscheidungen auch OLG Koblenz, Urteil vom 26.01.2021, 3 U 1283/20, Rn. 37, zit. nach juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 17.12.2020, VI ZR 739/20, Rn. 29).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.12.2021 - 26 U 42/20
    Für Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB, die sich für Fahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 189 wegen des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form einer Prüfstandserkennung ergeben (vgl. dazu grundlegend: BGH, Urteil vom 20.05.2020, VI ZR 252/19, Rn. 16 ff, zit. nach juris), ist die für den Verjährungsbeginn erforderliche Tatsachenkenntnis nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann gegeben, wenn die Klägerseite Kenntnis vom Dieselskandal allgemein hat und darüber hinaus weiß, dass auch ihr individuelles Fahrzeug hiervon betroffen ist.
  • BGH, 13.11.2019 - IV ZR 317/17

    Verjährung des einem pflichtteilsberechtigten Abkömmling gemäß § 2329 BGB gegen

  • BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76

    Fahrradgepäckträger II

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